
In der StPO ist gemäß eine Beschlagnahme zur Beweissicherung möglich. Als Gegenstände kommen u.a. in Betracht: alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Datenträger, Computerausdrucke, Daten inkl. der dazugehörigen Lesegeräte, Leichen und deren Teile oder Inhalte und vom lebenden Körper getrennte Teile oder Körperinhalte (siehe Meyer-Goss...
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https://www.lexexakt.de/glossar/beschlagnahmestpo.php
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